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   OLG Koblenz, 11.07.1986 - 10 U 126/85   

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https://dejure.org/1986,8225
OLG Koblenz, 11.07.1986 - 10 U 126/85 (https://dejure.org/1986,8225)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.1986 - 10 U 126/85 (https://dejure.org/1986,8225)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 10 U 126/85 (https://dejure.org/1986,8225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEB § 13 Abs. 1 und 2; VVG § 6 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeine Versicherungsbedingungen; Belehrungspflicht; Obliegenheitsveletzung; Stehlgutliste

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    a) Eine darauf bezogene generelle Hinweis- und Belehrungspflicht wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend abgelehnt (vgl. u.a. OLG Köln VersR 2008, 917, 918 m.w.N.; KG r+s 2003, 199, 200 f.; OLG Frankfurt am Main NVersZ 2001, 37, 38; OLG Koblenz VersR 1988, 25).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Versicherer nicht gehalten, den Versicherungsnehmer spontan über dessen Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls zu unterrichten (KG RuS 2003, 199; OLG Hamm VersR 1992, 489 f. Rn 14 im juris-Ausdruck m.weit.Nachw. und VersR 1973, 339; OLG Koblenz VersR 1988, 25, 26).

    Jedenfalls wenn entwendete Gegenstände keine Massenware darstellen, kann nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, dass im Falle der unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei eine Sachfahndung eingeleitet worden wäre und Erfolg gehabt hätte (OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und NVersZ 2000, 287 f. Rn 14 im juris-Ausdruck; KG RuS 2003, 199, 201; OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 13 im juris-Ausdruck m.weit.Nachw.; OLG Hamm VersR 1992, 489 f. Rn 20 im juris-Ausdruck; weiter gehend OLG Koblenz VersR 1988, 25, 26: selbst bei Massenware ist ein Fahndungserfolg nicht auszuschließen).

  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

    Vielmehr ist zu erwarten, dass jeder Versicherungsnehmer sich im Schadensfall selbst über die einschlägigen Bestimmungen unterrichtet, was bei der für jedermann verständlichen Obliegenheit des Einreichens einer Stehlgutliste bei der Polizei auch ohne weiteres möglich ist (vgl. Urteil des Senats, aaO.; KG r+s 2003, 199; OLG Koblenz VersR 1988, 25).

    Insoweit entspricht es auch der bisher überwiegenden Rechtsprechung, im Zweifel den Erfolg polizeilicher Ermittlungen bei unverzüglichem Einreichen einer Stehlgutliste für nicht ausgeschlossen zu halten (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 489; OLG Koblenz VersR 1988, 25; LG Hamburg VersR 1991, 769; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 6 Rdnr. 120).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 3 U 102/99

    Hausratversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch Vorlage

    Etwas anderes kann zwar gelten, wenn es sich bei den abhanden gekommenen Gegenständen um Allerweltsartikel handelte, bei denen ein Fahndungserfolg von vornherein unrealistisch erscheint (OLG Köln, VersR 1996, 323, OLG Koblenz, VersR 1988, 25; OLG Hamm, RuS 1986, 235).
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